Handwerkersmeisterprämie startet
Ab 1.6.19 startet die Meister-Gründungsprämie. Handwerksmeister können dann für die Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksunternehmen eine Zuwendung des Landes von bis zu 10.000 € erhalten. Vor Beantragung müssen sich die Antragsteller bei ihrer Handwerkskammer zum Konzept beraten lassen. Es gibt zwei Stufen der Förderung. Die Basisförderung ist die erste Stufe mit 7.500,00€. Die Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzförerung stellt die zweite Stufe der Meistergründungsprämie dar. Der Zuschuss hierfür beträgt 2.500.00€. Weitere Informationen gibt es unter www.ib-sh.de.
Besonders erfreulich ist, dass es in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gelungen ist, ein schlankes antrags- und Bewilligungsverfahren zu etablieren.