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Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe
für kleine Unternehmen, Selbständige und Angehörige der freien Berufe in Schleswig-Holstein
Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen sowie für Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten auf den Weg gebracht. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro.
Im Einzelnen ist vorgesehen:
Im Einzelnen ist vorgesehen:
- bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten
Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe aus dem Soforthilfeprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Weitere Informationen:
IB.SH – Ihre Förderbank
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31, 24103 Kiel