Bankenservice

Der Bankenservice ist eine ein Vermittlungsdiensts zwischen Kreditinstituten,  Banken und Sparkassen und Unternehmen. Mentoren übernehmen die Funktion eines Coaches oder Beirats. Auf ehrenamtlicher Basis – versteht sich.
In den vergangenen Jahren hat sich dieses Prinzip der Zusammenarbeit (z.B. in Kooperation mit den Förderinstituten, Beispiel BoB) bewährt. Durch ein konsequentes Coachen können Schwierigkeiten frühzeitig erkannt werden, so dass geeignete Maßnahmen besprochen und ergriffen werden können.
Mentoren sind für Unternehmer*Innen Dialogpartner auf Augenhöhe. Sie sind völlig neutral und haben keine Eigeninteressen. Damit die Kommunikation zwischen Kreditinstitut und Firma optimal läuft, ist es erfahrungsgemäß oft sinnvoll, mehrere Personen des Vertrauens einzubeziehen. Gut funktioniert, einem Beirat zu bilden, der die Unternehmensleitung kontinuierlich und vertrauensvoll berät. Die Spielregeln (Beispiel siehe beigefügte Geschäftsordnung, die einem konkreten Fall entnommen ist) machen deutlich, dass es sich um ein rein beratendes und unbürokratisch funktionierendes Gremium handelt. Die Verantwortung verbleibt ungeteilt bei der Unternehmensleitung bzw. dem Firmeninhaber.
Aus Sicht des Mentors bietet ein Coach oder ein Beirat den Vorteil, dass ein kontinuierliches Zusammenwirken etabliert wird und nicht – wie wir dies leider oft erleben – der Mentor erst dann wieder gerufen wird, wenn es faktisch zu spät ist.
Der Nutzen für die Kreditgeber besteht darin, dass sie in z.B. Vierteljahresabständen vom Mentor über die Lage kurz ins Bild gesetzt werden.
Sie sind somit kontinuierlich über die Firmensituation informiert.

Beispiel Geschäftsordnung des Beirats

  1. Der Beirat hat nur beratende Funktion. Er ist somit nicht als Beirat (oder Aufsichtsrat) im Sinne des GmbH-Gesetzes tätig.
  2. Er wird auf Initiative der Geschäftsführung/Gesellschafter etabliert und besteht aus Persönlichkeiten, zu denen die Unternehmensleitung Vertrauen hat. Dem Beirat sollen Persönlichkeiten angehören, die willens und in der Lage sind, die Entwicklung des Unternehmens zu fördern.
  3. Aufgabe des Beirats ist es, die Geschäftsführung bei allen unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen. Dazu gehören Erörterung und Empfehlung hinsichtlich

    • der Positionierung des Produktes/Unternehmens im Markt (Marketing)

    • der Weiterentwicklung des Produktes

    • des Vertriebskonzeptes

    • des Geschäftsplanes des jeweils kommenden Jahres

    • des Geschäftsabschlusses des jeweils vergangenen Jahres

    • aller wichtigen, das Unternehmen betreffenden Fragen


    Die Empfehlungen des Beirats sind für die Geschäftsführung nicht bindend.


  4. Die Mitglieder des Beirats sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  5. Die Mitglieder des Beirats werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Bei Abstimmungen hat jedes Beiratsmitglied eine Stimme.
    Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  6. Der Beirat tagt je nach Erfordernis, jedoch mindestens zweimal im Jahr.
  7. Die Geschäftsführung lädt im Benehmen mit dem Vorsitzenden zu den Sitzungen ein unter Beachtung einer Frist von 2 Wochen.
    Mit der Einladung wird eine Tagesordnung vorgeschlagen.
    Nach der Sitzung fertigt die Geschäftsführung eine Ergebnisniederschrift an (kein Protokoll), welche binnen 14 Tagen nach der Sitzung verschickt wird.
    Werden binnen weiterer 14 Tage keine Einsprüche oder Ergänzungswünsche vorgebracht, so gilt die Niederschrift als genehmigt.
  8. Die Entlohnung der Beiratsmitglieder und auch Spesenfragen werden bilateral geregelt. Für Mentoren gelten deren Regeln der Ehrenamtlichkeit.
    Die Kommunikation läuft grundsätzlich digital ab.