Unsere Leitsätze und Richtlinien
Leitsätze und Richtlinien
(gemäß unserer Mitgliederversammlung vom 06.05.24)
1. Verein
Der Verein Mentoren für Unternehmen in Schleswig-Holstein e.V. – Verein zur Förderung der Wirtschaft (Verein genannt), ist ein Verband für qualifizierte, wirtschaftlich unabhängige ehemalige Unternehmer und Manager. In der Regel haben sie ihr haupterwerbstätiges Berufsleben abgeschlossen oder befinden sich auf der Zielgeraden in den Ruhestand. Sie können und wollen sich die Zeit nehmen, in ihrer Freizeit ehrenamtlich Unternehmen, Unternehmern/Unternehmerinnen und Körperschaften zu beraten bzw. zu coachen.
Die Leistung des Vereins besteht darin, eine Plattform mit erprobten Vorgehensweisen und Tools sowie Fortbildung anzubieten, Aufträge zu vermitteln und Marketing- und PR-Leistungen zu erbringen sowie durch Aktivitäten die schleswig-holsteinische Wirtschaft zu fördern.
Der Verein kann auch im Rahmen von Kooperationsverträgen Mentoren für entsprechende Dienstleistungen (z.B. Lehrtätigkeit) zur Verfügung stellen.
Beratungsanträge/ -aufträge werden in der Regel durch den Verein angenommen, der sie zur Bearbeitung an die Mitglieder weitergibt. Das Beratungsverhältnis kommt ausschließlich mit dem ausgewählten Mentor zustande, der auf eigenes Risiko und eigene Rechnung agiert.
Eine Ausnahme stellen Vertragsverhältnisse des Vereins mit Körperschaften/Lehranstalten/Universitäten dar. Die Beratungen erfolgen in der Regel in persönlichen Gesprächen.
2. Mitglieder
Die Mitglieder des Vereins waren in Industrie, Handel, Dienstleistungen, öffentlichen Institutionen oder freien Berufen tätig. Für die Auswahl der Mitglieder sind neben unternehmerischer Erfahrung und Beratungstalent, Marktkenntnisse, eine Vernetzung in Wirtschaft und Region, soziale Kompetenz und wirtschaftliche Unabhängigkeit maßgebend.
3. Aufgaben
3.1 Die Mitglieder übernehmen regelmäßig im Rahmen ihrer Fähigkeiten und zeitlichen Möglichkeiten Beratungs- bzw. Coachingaufgaben, die sich mit Aufgabenstellungen, wie z.B. Existenzgründung, Sanierung, Geschäftsoptimierung oder Nachfolge beschäftigen. Durch die Beratungen/Coachings sollen zusammen mit den Ratsuchenden Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung der geplanten Maßnahmen und konkrete Verbesserungsvorschläge sowie Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis initiiert werden.
3.2 Die Mitglieder arbeiten eigenverantwortlich, wobei sie an die Qualitätsanforderungen des Vereins gebunden sind. Sie bilden sich regelmäßig weiter mit dem Ziel, ihre Qualifikation und Beratungsqualität zu erhalten bzw. zu verbessern.
Mit der Annahme eines Beratungsantrags wird eine Beratungsvereinbarung geschlossen, die lediglich eine unterstützende, beratende Tätigkeit – nicht einen bestimmten Erfolg – in Aussicht stellt.
3.3 Die Aufträge sind ordnungsgemäß, verantwortungsbewusst und fachkompetent auszuführen. Übernommene Mandate und deren Beendigung sind dem Verein inkl. Kontaktdaten anzuzeigen. Dazu gehören auch Erstgespräche.
3.4 Die Mitglieder verpflichten sich, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen, Projekte selbst zu akquirieren sowie die Kommunikation und Kooperation unter den Mitgliedern und dem Verein zu fördern.
4. Vertraulichkeit
Die Mitglieder sind verpflichtet, alle internen Informationen, die sie durch ihre Mitgliedschaft
bzw. ihre Beratungstätigkeit über den Verein oder über Ratsuchende erhalten, streng vertraulich zu behandeln.
Es gilt darüber hinaus unsere Datenschutzerklärung: https://www.mentoren-sh.de/datenschutzerklaerung/
5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Der Verein arbeitet zur Erreichung seiner Zielsetzung mit geeigneten Nonprofit-Organisationen, Banken und Verbänden. Initiativen und Institutionen wie Förderinstitute, Kammern, Geldinstituten, Arbeitsämtern etc. zusammen.
6. Kostenerstattung
Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie haben keine Honorar- oder Provisionsinteressen.
Die Erstberatung ist prinzipiell kostenlos.
Die Mitglieder können sowohl eine Kostenpauschale von € 20,-/Std. (ggf. zzgl. USt.) berechnen als auch die gesetzlich zulässigen Kilometer-Pauschsätze bzw. die Erstattung der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Etwaig abgerechnete Kostenpauschalen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
In besonderen Fällen (beispielsweise Kooperationsvereinbarungen) können anders lautende Vereinbarungen über die Aufwandsentschädigung getroffen werden, die vom Vorstand genehmigt werden müssen.
Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, daher freut er sich über Zuwendungen von zufriedenen Mandanten, aus denen wir Fortbildungen, etc. sowie Aktivitäten zur Förderung der Wirtschaft in Schleswig-Holstein finanziert werden.
7. Wettbewerbsklausel
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten verpflichten sich alle Mentoren und Mentorinnen mit der Aufnahme in unseren Verein,
- die Mentoren-Beratungen streng von etwaigen berufsmäßigen bzw. gewerbsmäßigen Aktivitäten zu trennen,
- keinerlei Vorteile aus ihrer Mentoren-Tätigkeit für gewerblich orientierten Geschäfte zu ziehen, insbesondere keine Folgeaufträge auf eigene Rechnung aus der Mentoren-Tätigkeit zu tätigen.
Um keinerlei wirtschaftliche Verflechtungen und Abhängigkeiten oder Befangenheiten einzugehen, dürfen Mentoren keinerlei Beteiligungen, Darlehen, Bürgschaften oder Investitionen, die im Zusammenhang mit Mandaten stehen, tätigen, um bereits den Anschein von Abhängigkeit, Befangenheit oder wirtschaftlichen Verflechtungen zu vermeiden. Interessenskollisionen sind mit einer Mitgliedschaft unvereinbar. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand.
8. Verpflichtende Erklärung
Die Mitglieder sind verpflichtet, das Rechtsdienstleistungsgesetz, die Rechtsdienstleistungsverordnung und die ergänzenden Bestimmungen zu beachten. Der Verein verfügt nicht über eine Registrierung für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (zuständig hierfür ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig). Unerlaubte Rechtsberatung ist daher zu unterlassen.
Entsprechendes gilt für Steuerberatung und vergleichbare gesetzliche Beratungsleistungen.
9. Datenschutz
Der Verein und seine Mitglieder handeln gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
10. Haftung
Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
Telefonische Auskünfte gelten nur, wenn sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden.
Wegen des Charakters der ehrenamtlichen Beratung vereinbaren die Parteien, dass der Mentor für jegliche aus seiner Tätigkeit folgenden Schäden nicht haftet, es sei denn ihm fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten weiterer Mentoren, die der beratende Mentor im Rahmen der Mandatsbearbeitung hinzuzieht, und zwar unabhängig davon, ob diese direkt mit dem Mandanten in Kontakt treten.